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Zusatzleistungen nach RDG

Im Rahmen des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, bieten wir unseren Mandanten, die bereits betriebswirtschaftlich von uns beraten werden, zusätzlich Inkassodienstleistungen an. Wir unterstützen Sie beim geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen.

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