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Abschlusserstellung/Abschlussprüfung und Deklarationsberatung

Wir erstellen und prüfen für unsere Mandanten die Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Steuererklärungen.

Nach den Vorschriften von "Basel II" und den Vorgaben des § 18 KWG erarbeiten wir auch Abschlüsse nach Plausibilitätskriterien.

Freiwillige Jahresabschlussprüfungen gehören ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.

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