Abschlusserstellung/Abschlussprüfung und Deklarationsberatung
Wir erstellen und prüfen für unsere Mandanten die Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Steuererklärungen.
Nach den Vorschriften von "Basel II" und den Vorgaben des § 18 KWG erarbeiten wir auch Abschlüsse nach Plausibilitätskriterien.
Freiwillige Jahresabschlussprüfungen gehören ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.
Newsletter
Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden:
